Allgemeine Geschäftsbedingungen der met-mole emmel GmbH
Stand: 1. April 2015
1. Allgemeines
Die met-mole emmel GmbH ist eine Beratungsgesellschaft für metallkundliche Fragestellungen. Auf Auftragsbasis erfolgen Untersuchungen, Analysen, Beratungen, Schulungen und Entwicklungsarbeiten. Die met-mole emmel GmbH ist eine unabhängige Gesellschaft, die alle ihre Arbeiten nach dem Stand der Technik sorgfältig ausführt, ohne als Einrichtung oder Labor zertifiziert oder akkreditiert zu sein. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für das Vertragsverhältnis nur dann verbindlich, wenn die met-mole emmel GmbH sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.
2. Aufträge, Vertragsschluss
Im Vorfeld eines Auftrags wird dieser
- a.) fachlich und sachlich spezifiziert und
- b.) im Umfang festgelegt,
- c.) hinsichtlich der Vorgehensweise und der einzusetzenden Untersuchungsmethoden vereinbart sowie
- d.) terminiert.
Ein Vertrag mit der met-mole emmel GmbH gilt als geschlossen, wenn der Auftraggeber das Angebot der met-mole emmel GmbH vorbehaltlos annimmt oder ihm eine schriftliche Auftragsbestätigung der met-mole emmel GmbH zugeht oder die met-mole emmel GmbH mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie Beschaffenheitsvereinbarungen oder die Übernahme von Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der met-mole emmel GmbH.
3. Zahlungen
Im Rahmen eines jeden Auftrages werden die Zahlungsziele geregelt. Liegt keine besondere Regelung vor, so erfolgt mit Fertigstellung der Dienstleistung, in der Regel mit Erhalt des Berichts, die Rechnungsstellung. Soweit die Leistung der met-mole emmel GmbH einer Abnahme bedarf, ist der Kunde hierzu verpflichtet. Bei vereinbarten Zwischenzielen werden Teilrechnungen nach dem Erreichen ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Danach tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab diesem Zeitpunkt ist die met-mole emmel GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und pro Mahnschreiben Kosten i.H.v. jeweils 3,- € zu verlangen.
4. Vertraulichkeit
Grundsätzlich besteht für beide Seiten Vertraulichkeit gegenüber Dritten. Der Auftraggeber jedoch kann die Ergebnisse nach Information des Auftragnehmers an Dritte vollständig oder in Teilen weitergeben. Umgekehrt darf der Auftragnehmer jegliche Information nur nach vorher schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber veröffentlichen oder an Dritte weitergeben.
5. Materialien /Berichte
Sind mit dem Auftrag Untersuchungen an Materialien/Proben verbunden, haftet der Auftraggeber für diese bis zum Zeitpunkt des Eintreffens bei dem Auftragnehmer. Trifft das Material in beschädigten Zustand beim Auftragnehmer an, so hat dieser unverzüglich den Auftraggeber zu informieren und es erfolgen gegebenenfalls Änderungen des bestehenden Auftrags.
Der Auftraggeber hat der met-mole emmel GmbH alle für die Erbringung der vertraglichen Leistung relevanten Tatsachen bereits vor Vertragsschluss vollständig mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Aufträge, bei denen gefährliche Materialien und Stoffe relevant sind.
Für Beschädigungen oder Zerstörungen von Gegenständen des Auftraggebers als Folge einer sachgerechten Durchführung der vertraglichen Leistungen besteht kein Ersatzanspruch des Auftraggebers. Mit Übergabe oder Versendung des Materials willigt der Auftraggeber ein, dass der Auftragnehmer dies gemäß dem Auftrag für die notwendigen Untersuchungen zerteilen und bearbeiten darf. Der Auftragnehmer verpflichtet sich das Material möglichst vollständig zu verwahren. Dies gilt auch für mögliche Reststücke. Mit dem Abschluss der Arbeit hat der Auftraggeber die Möglichkeit das gesamte noch vorhandene Material zurückzuerhalten. Erfolgt dies nicht wird das Material ein Jahr archiviert. Berichte werden in Schriftform und elektronisch zehn Jahre archiviert.
6. Schutzrechte
Der Auftraggeber und Auftragnehmer sind für die Wahrung der Schutzrechte Dritter eigenverantwortlich. Die Rechte zur Anmeldung möglicher neuer Schutzrechte aus dem Auftrag heraus liegen -soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind- mit der Auftragserteilung bei dem Auftraggeber, wobei die geltende Gesetzeslage, insbesondere das Arbeitnehmererfindungsrecht, zu wahren ist.
7. Gewährleistung
Der Auftragnehmer arbeitet grundsätzlich mit wissenschaftlicher Sorgfalt gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bei Untersuchungen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass dem Auftragnehmer alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen zur Verfügung stehen. Werden dennoch mangelhafte Leistungen erbracht, hat der Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
Der Auftragnehmer haftet nicht für das Erreichen der Untersuchungs-, Entwicklungs- oder Forschungsziele. Im Falle von fahrlässigem Handeln haftet der Auftragnehmer maximal bis zur Höhe des Auftragswerts.
Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 8.
Ist der Auftraggeber Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, so müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung – jedoch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist – geltend gemacht werden.
8. Haftung und Schadensersatz
Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie Ansprüche, die den Auftraggeber berechtigen, in den Fällen der §§ 280, 281, 283 BGB und des § 311a Abs. 2 BGB Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
9. Sonstiges
Erfüllungsort der Leistungen ist Hahnbach. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder Regelungslücken vorliegen, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen weder in diesen Geschäftsbedingungen noch im Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer berührt.
Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Amberg.